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DEKARBONISIERUNG IN DER INDUSTRIE

Warum Dekarbonisierung?

Die Industrie steht aktuell vor zahlreichen Herausforderungen. Aufgrund strengerer gesetzlicher Vorschriften und Grenzwerte sind Unternehmen gezwungen, die Emissionsreduzierung bzw. Abgasminderung Ihrer Anlagen voranzutreiben, um ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.

Die Dekarbonisierung ist hierbei ein zentraler Begriff, der auf eine umweltfreundliche Produktion, eine Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz sowie die Verringerung des CO2-Ausstoßes in der Abluft abzielt.

Dekarbonisierung bedeutet die Verringerung des CO2-Fußabdrucks mit dem langfristigen Ziel, in Deutschland ab 2045 (weltweit ab 2050) keine Treibhausgasemissionen, u. a. Kohlenstoffdioxid, mehr durch Wirtschaftstätigkeiten auszustoßen. Im Begriff Dekarbonisierung steckt das Wort „Karbon“, das für Kohlenstoff steht. Kohlenstoff gelangt im Wesentlichen durch die Verbrennung fossiler Energieträger in die Atmosphäre und treibt den Klimawandel durch den Treibhauseffekt voran. Die Dekarbonisierung bezweckt einen weitgehenden Verzicht auf emissionsintensive Energieträger und eine Verstärkung der klimaneutralen Produktion.

 

Ihre Expertin für Fragen

Friederike Schmedding
Tel.: +49 151 64530740

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Auswahl geeigneter Dekarbonisierungsmaßnahmen

In der Transformationsphase Ihrer Reise in Richtung Net Zero gilt es, einen strategischen Fahrplan zu entwickeln, der Ihnen dabei hilft, die gesteckten Ziele zur Dekarbonisierung und zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen zu verwirklichen. Dafür identifizieren und priorisieren wir geeignete Dekarbonisierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen, bewerten Kostenimplikationen und beraten Sie bei der Umsetzung.

Die Net-Zero-Transformation-Roadmap dient somit als Leitfaden für die Umsetzung der entwickelten Dekarbonisierungsstrategie und enthält eine schrittweise Planung, die verschiedene konkrete Etappen umfasst. Darüber hinaus enthält sie eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Dekarbonisierungsmaßnahmen. Dabei konzentrieren wir uns auf Ihre eigenen Geschäftstätigkeiten, Ihre Lieferkette sowie Ihre Produkte und Services, berücksichtigen jedoch auch Investitionsmöglichkeiten jenseits der eigenen Wertschöpfungskette.

 

Gesetze zur Dekarbonisierung

Energiedienstleistungsgesetzt (EDG):

Laut dem EDG müssen seit 2015 alle Unternehmen, die nicht zu Kleinen oder Mittleren Unternehmen zählen (d.h. mehr als 250 MA) und mindestens 500.000 kWh pro Jahr Energieverbrauch haben, regelmäßig ein Energieaudit durchführen oder alternativ ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen (was ebenfalls bedeutet, dass sie Ihren Energieverbrauch kontinuierlich managen müssen).
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Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG):

Laut dem EDG müssen seit 2015 alle Unternehmen, die nicht zu Kleinen oder Mittleren Unternehmen zählen (d.h. mehr als 250 MA) und mindestens 500.000 kWh pro Jahr Energieverbrauch haben, regelmäßig ein Energieaudit durchführen oder alternativ ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen (was ebenfalls bedeutet, dass sie Ihren Energieverbrauch kontinuierlich managen müssen).
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):

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ESG

Laut diesem Gesetz müssen seit 2015 alle Unternehmen, die nicht zu Kleinen oder Mittleren Unternehmen zählen (d.h. mehr als 250 MA) und mindestens 500.000 kWh pro Jahr Energieverbrauch haben, regelmäßig ein Energieaudit durchführen oder alternativ ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen (was ebenfalls bedeutet, dass sie Ihren Energieverbrauch kontinuierlich managen müssen). Dies ist eine Umsetzung von europäischem Recht ins Deutsche Recht. Es muss daher in ähnlicher Form in der ganzen EU gelten.
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Gebäudeenergiegesetz (GEG):

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ESG

Laut diesem Gesetz müssen seit 2015 alle Unternehmen, die nicht zu Kleinen oder Mittleren Unternehmen zählen (d.h. mehr als 250 MA) und mindestens 500.000 kWh pro Jahr Energieverbrauch haben, regelmäßig ein Energieaudit durchführen oder alternativ ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen (was ebenfalls bedeutet, dass sie Ihren Energieverbrauch kontinuierlich managen müssen). Dies ist eine Umsetzung von europäischem Recht ins Deutsche Recht. Es muss daher in ähnlicher Form in der ganzen EU gelten.
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Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV):

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Klimaschutzgesetz (KSG):

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Emissionshandel:

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Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE):

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Förderprogramme zur Dekarbonisierung in der Industrie

Nützliche Links

FRED CO2 Kalkulator

Wege zur Dekarbonisierung

Steigerung der Energieeffizienz

Die Industrie kann ihre Energieeffizienz verbessern, indem sie die Produktionsprozesse optimiert, energieeffiziente Technologien und Anlagen einführt und Abwärme und Abwasser aus der Produktion nutzt.

Einsatz erneuerbarer Energiequellen

Durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen wie Wind- und Solarenergie oder Geothermie kann der Strombedarf teilweise oder sogar vollständig gedeckt und gleichzeitig die Kohlenstoffemissionen reduziert werden.

Nutzung von kohlenstoffarmen Brennstoffen

Der Umstieg auf kohlenstoffarme Brennstoffe wie Wasserstoff und Biomasse ist eine weitere Möglichkeit, den Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 zu reduzieren. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen bedeutet bereits einen wichtigen Schritt in Richtung industrieller Dekarbonisierung.

Kreislaufwirtschaft

Vielversprechend ist die Fokussierung auf die Kreislaufwirtschaft. Dabei werden anfallende Abfälle als Rohstoffe genutzt und auf diese Weise die Ressourceneffizienz verbessert. So würde bei einer 100-prozentigen Kreislaufwirtschaft kaum bis gar kein neues CO2 entstehen.

 

In einigen Bereichen der Industrie ist eine vollständige Dekarbonisierung noch nicht möglich. Dennoch besteht auch hier die Möglichkeit, sich dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045/2050 schrittweise zu nähern. Neben dem Einsatz grüner Brennstoffe sind vor allem auch CO2-reduzierende Abluft- und Abgastechnologien

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